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Allgemeine Geschäftsbedingungen der GN Motorsport GmbH
1. Allgemeines
Alle
Lieferungen und Leistungen der GN Motorsport GmbH (nachfolgend
Lieferant genannt) erfolgen ausschließlich auf Grundlage der
nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Von
diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB
des Kunden erkennt der Lieferant nicht an, es sei denn, er hat diesen
ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die nachfolgenden
Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn der Lieferant
in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden seine Leistungen
vorbehaltlos erbringt.
2. Angebote, Mindestbestellmengen, Annahme, Annahmefristen
Sämtliche
Angebote des Lieferanten im Internet stellen eine unverbindliche
Aufforderung an den Kunden dar, beim Lieferanten Lieferungen und
Leistungen zu bestellen. Durch die Bestellung gibt der Kunde ein
verbindliches Angebot auf Abschluss des Vertrages ab.
Der
Lieferant ist berechtigt, das Angebot des Kunden innerhalb einer Frist
von 14 Kalendertagen anzunehmen. Die Frist beginnt mit dem Tag der
Bestellung durch den Kunden. Die Annahmeerklärung erfolgt durch die
Auftragsbestätigung in Textform. Als Auftragsbestätigung gilt auch die
tatsächliche Lieferung oder Rechnungsstellung.
Soweit
Leistungen nach Angaben oder Vorgaben des Kunden erbracht werden,
sichert der Kunde zu, dass die Ausführung des Auftrags durch den
Lieferanten keine Schutzrechte Dritter verletzt. Der Kunde stellt den
Lieferanten von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung
von Schutzrechten Dritter aufgrund der vertragsgemäßen Ausführung des
Kundenauftrages resultieren. Weitergehende Ansprüche des Lieferanten
bleiben unberührt.
3. Preise und Versandkosten
Alle
Preisangaben verstehen sich in EURO einschließlich der jeweils gültigen
gesetzlichen Umsatzsteuer. Gesondert berechnet werden die Kosten für
Transport, Verpackung und Versicherung. Die Versandkosten betragen
unabhängig vom Bestellwert einmalig 6,90 Euro. Auf gesondert
gekennzeichnete Artikeln, die wegen ihrer Sperrigkeit oder des Gewicht
per Spedition geliefert werden, berechnet der Lieferant einen Zuschlag
von 19,95 Euro.
Angegebene Versandkosten beziehen sich ausschließlich auf den Versand innerhalb Deutschlands. Lieferungen
außerhalb Deutschlands werden nur an die unter
„Versandkosten“ angegebenen Länder ausgeführt.
4. Widerrufsrecht
Widerrufsbelehrung / Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbraucher
können bei Fernabsatzverträgen ihre Vertragserklärung innerhalb von
zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax,
E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen.
Das
Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von
Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig
auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund
ihrer Beschaffenheit (Rennsport) nicht für die Rücksendung geeignet
sind.
Die
Frist beginnt nach Erhalt dieser Widerrufsbelehrung in Textform, jedoch
nicht vor Eingang der Ware beim Kunden und nicht vor Erfüllung unserer
Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. Art. 246 § 3 EGBGB. Zur
Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder
der Sache. Der Widerruf oder die Rücksendung der Ware ist zu richten an:
GN Motorsport GmbH
Steinheide 1
50170 Kerpen
Fax: 02275-912052
Email: info@kartstore.de
Widerrufsfolgen:
Im
Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitig empfangenen
Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen)
herauszugeben. Kann der Kunde uns die empfangene Leistung ganz oder
teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren,
muss der Kunde dem Lieferanten insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der
Überlassung von Sachen gilt dies nicht wenn die Verschlechterung der
Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie dem Kunden etwa im
Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann
der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie
ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert
beeinträchtigt.
Paketversandfähige
Sachen sind auf Gefahr des Lieferanten zurückzusenden. Nicht
paketversandfähige Sachen werden beim Kunden abgeholt. Der Kunde hat die
regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware
der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden
Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei
einem höheren Preis zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die
Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht
haben. Im
Übrigen trägt der Lieferant die Kosten der Rücksendung. Verpflichtungen
zur Erstattung von Zahlungen muss der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach
Absendung seiner Widerrufserklärung erfüllen.
Finanzierte Geschäfte
Hat
der Kunde diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und widerruft er
den finanzierten Vertrag, ist auch er an den Darlehensvertrag nicht
mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden.
Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn der Lieferant gleichzeitig
Darlehensgeber ist oder wenn sich der Darlehensgeber des Kunden im
Hinblick auf die Finanzierung der Mitwirkung des Lieferanten bedient. Wenn
dem Lieferanten das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der
Rückgabe bereits zugeflossen ist, kann sich der Kunde wegen der
Rückabwicklung nicht nur an den Lieferanten, sondern auch an seine
Darlehensgeber halten.
Ende der Widerrufsbelehrung
Der Kunde sollte, wenn möglich, für die Rücksendung die Original-Verpackung verwenden.
5. Lieferung, Fristen, Abweichungen
Liefer-
sowie Ausführungsfristen sind unverbindlich. Ohne ausdrückliche
schriftliche Zusicherung eines bestimmten Liefertermins sind die
angegebenen Lieferfristen/Liefertermine nur annähernd.
Voraussetzung
für die Einhaltung einer Lieferzeit ist die rechtzeitige Erfüllung der
vom Käufer übernommenen Vertragspflichten (insbesondere die Leistung
vereinbarter Zahlungen).
Falls
der Lieferant die unverbindliche Lieferfrist nicht einhalten kann, hat
der Kunde eine angemessene Nachlieferfrist - beginnend vom Tage des
Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Kunden, oder im
Fall kalendermäßig bestimmter Lieferfrist mit deren Ablauf - zu
gewähren. Liefert der Lieferant bis zum Ablauf der gesetzten
Nachlieferfrist nicht, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
Störungen
im Geschäftsbetrieb des Lieferanten, insbesondere Arbeitsausstände und
rechtmäßige Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem
unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, hierzu gehören
auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten,
Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an
Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., hat der Lieferant selbst
dann, wenn sie bei Vorlieferanten, deren Unterlieferanten oder
Subunternehmen eintreten, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und
Terminen nicht zu vertreten. Die Lieferzeit verlängert sich
entsprechend. Zum Rücktritt ist der Kunde nur berechtigt, wenn er in
diesen Fällen nach Ablauf der unverbindlichen/vereinbarten Lieferfrist
die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann nicht innerhalb einer
zu setzenden angemessenen Nachfrist nach Eingang des Mahnschreibens des
Kunden beim Lieferanten an den Kunden erfolgt. Im
Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfrist beginnt mit deren Ablauf die
zu setzende Nachfrist. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz
statt der Leistung bleiben unberührt.Bei nicht paketversandfähiger Ware
(Großgeräte) erfolgt die Lieferung per Spedition bis zur Bordsteinkante.
Weitergehende
Transportleistungen können mit dem Frachtführer vereinbart werden.
Hierdurch anfallende zusätzliche Kosten werden vom Kunden direkt an den
Frachtführer gezahlt.
Unwesentliche
Abweichungen, insbesondere handelsübliche Abweichungen von der
bestellten Ware sind zulässig und gelten als vertragsgemäße Erfüllung,
sofern sie die Verwendbarkeit bzw. Einsetzbarkeit beim Kunden nicht
einschränken.
6. Untersuchungs- und Rügepflichten des Kunden
Werden
Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt
angeliefert, so hat der Kunde dies sofort beim Spediteur/Frachtdienst zu
reklamieren. Bei nicht erkennbaren Schäden ist unverzüglich mit dem
Lieferanten unter Anzeige der Schäden Kontakt aufzunehmen.
7. Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Vorkasse/Nachnahme
Die
Zahlungen erfolgen entweder per Nachnahme oder gegen Vorkasse. Erfolgt
die Lieferung als Nachnahmesendung, trägt der Kunde die Nachnahme- und
Geldübermittlungsgebühren. Bestellungen aus dem Ausland werden nur gegen
Vorkasse angenommen und abgewickelt
Kauf auf Rechnung über Billpay
Beim
Kauf auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag 20 Kalendertage nach dem
Rechnungsdatum zur Zahlung an den externen Partner Billpay GmbH fällig.
Die Zahlungsart Kauf auf Rechnung besteht nicht für alle Angebote und
setzt unter anderem eine erfolgreiche Bonitätsprüfung durch die Billpay
GmbH voraus. Wenn dem Kunden für bestimmte Angebote nach Prüfung der
Bonität der Kauf auf Rechnung gestattet wird, erfolgt die Abwicklung der
Zahlung in Zusammenarbeit mit der Billpay GmbH, an die der Lieferant
berechtigt ist, die Zahlungsforderung abzutreten. Der Kunde kann in
diesem Fall nur an die Billpay GmbH mit schuldbefreiender Wirkung
leisten. Der Lieferant bleibt auch bei dem Kauf auf Rechnung über
Billpay zuständig für allgemeine Kundenanfragen (z.B. zur Ware,
Lieferzeit, Versendung), Retouren, Reklamationen, Widerruferklärungen
und -zusendungen oder Gutschriften.
Zahlungen
per Scheck oder Wechsel sind nur mit Zustimmung des Lieferanten in
Textform zulässig. Die Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt
ausschließlich erfüllungshalber. Die Kosten der Diskontierung und der Einziehung trägt der Kunde.
Aufrechnung
Ein
Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von dem Lieferanten
unbestritten oder anerkannt sind.
Zurückbehaltungsrecht
Zurückbehaltungsrechte
stehen dem Kunden nur zu, wenn und soweit Ihr Gegenanspruch auf
demselben Vertragsverhältnis beruht.
8. Gewährleistung
Verbraucher
Die
Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Beim Kauf gebrauchter Sachen
beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr. Sie beginnt am Tag nach dem
Zugang der Ware beim Kunden.
Der
Lieferant gewährleistet, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des
Gefahrüberganges frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß oder Abnutzung.
Die
Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde die gelieferte Ware verändert
oder einbaut und der Mangel eindeutig auf diese Veränderung bzw. Einbau
zurückzuführen ist.
Wichtig:
Alle Rennteile dienen der Erlangung von Höchstgeschwindigkeiten. Der
Einbau und die Nutzung dieser Rennteile erfolgt auf eigene Gefahr und
Risiko.
Schlägt
die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde nach seiner
Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder entsprechende
Herabsetzung des vereinbarten Preises (Minderung) bzw. wenn die
gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, Schadenersatz zu verlangen.
Nimmt
der Kunde, welcher Unternehmer ist, Änderungen an Ware und/oder
ausgeführten Leistungen vor, oder nimmt er die Nachbesserung, ohne dass
der Lieferant in Verzug ist, selbst vor, sind für den Unternehmer
jegliche Gewährleistungsansprüche wegen dieses Mangels ausgeschlossen.
Der
Kunde darf nach Erkennen eines Mangels keine Änderungen an den
gelieferten Waren und/oder ausgeführten Leistungen vornehmen oder die
Nachbesserung, ohne dass der Lieferant hiermit in Verzug ist, selbst
vornehmen.
Zusicherung
von Gewährleistung der Ware und/oder Leistungen bedürfen der Textform.
Angaben in Werbeschriften und im Internet begründen keine Zusicherung. Dies gilt insbesondere für Größenangaben und technische Angaben (z.B. Maße).
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
Unternehmer
Ist
der Kunde Unternehmer, so hat er die gelieferte Ware unverzüglich nach
deren Ablieferung auf etwaige Mängel und Mengenabweichungen zu
untersuchen, eine insgesamt oder in Teilen fehlerhafte Lieferung hat er
unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen. Sonstige Mängel
sind von Unternehmern unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
Versäumt ein Unternehmer die unverzügliche, frist- oder formgerechte
Anzeige des Mangels, so gilt die Ware in Ansehung dieses Mangels als
genehmigt.
Soweit
eine ordnungsgemäß erstattete Mängelanzeige begründet ist, ist der
Lieferant bei Unternehmern berechtigt, nach seiner Wahl statt der
Lieferung von Ersatzware nachzubessern.
9. Haftung
Für
Schäden haftet der Lieferant nur dann, wenn er oder einer seiner
Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht/ Kardinalpflicht
(Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner
regelmäßig vertrauen darf) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise
verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des
Lieferanten oder eines seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.
Erfolgt
die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
/Kardinalpflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung
des Lieferanten auf den Schaden beschränkt, der für ihn bei
Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war.
Die
vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten für vertragliche und
außervertragliche Ansprüche. Die Haftung des Lieferanten wegen
zugesicherter Eigenschaften, aus übernommenen Garantien, für Schäden aus
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie
aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
10. Eigentumsvorbehalt,
Der
Lieferant behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur
vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
Der Lieferant ist berechtigt, die Kaufsache zurückzufordern, wenn der
Kunde sich vertragswidrig verhält.
Der
Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn
übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das
Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Kunde unverzüglich
schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet
oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte
nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen
Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für
den dem Lieferanten entstandenen Ausfall.
Der
gewerbliche Kunde (Händler) ist zur Weiterveräußerung der
Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr 2 berechtigt. Der Vorbehalt
erstreckt sich in diesem Fall auf den Verkaufserlös (verlängerter
Eigentumsvorbehalt). Die Forderungen des Abnehmers aus der
Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an den
Kunden in Höhe des mit dem Lieferanten vereinbarten Faktura-Endbetrages
(einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig
davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft
worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der
Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Lieferanten, die Forderung selbst
einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung
nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus
den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und
insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
Die
Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden
erfolgt stets namens und im Auftrag für den Lieferanten. In diesem Fall
setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der
umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, dem
Lieferanten nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt der
Lieferant das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des
objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen
zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung.
Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden
als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde dem
Lieferanten anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene
Alleineigentum oder Miteigentum für den Lieferanten verwahrt.
Der
Lieferant verpflichtet sich, die dem Lieferanten zustehenden
Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die
zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.”
Ist
der Kunde Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit, eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, behält
sich der Lieferant das Eigentum an der Kaufsache bis zum Ausgleich aller
noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller
vor. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar.
Befindet
sich der Kunde uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen
im Verzug, so werden sämtliche bestehende Forderungen sofort fällig.
11. Pauschalierter Schadenersatz
Verlangt
der Lieferant Schadensersatz, namentlich wegen Nichterfüllung des
Vertrages gemäß §§ 280, 281 BGB, so beträgt dieser 10 % des Kaufpreises.
Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der
Lieferant einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden
nachweist.
12. Datenspeicherung
Gemäß
§ 28 des Bundesdatenschutzgesetzes wird darauf aufmerksam gemacht, dass
die im Rahmen der Geschäftsentwicklung notwendigen Daten mittels einer
EDV-Anlage gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz verarbeitet und
gespeichert werden.
13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Für
diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen
dem Lieferanten und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum UN-Kaufrecht (CISG).
Ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Verpflichtungen und Streitigkeiten aus diesem
Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des
öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder im
Inland ohne Gerichtsstand ist, Kerpen, bzw. das übergeordnete
Landgericht Köln. Der Lieferant ist darüber hinaus berechtigt, den
Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
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